Zweifamilienhaus, Nebengebäude und Landwirtschaftsland, Gemeinde Nürensdorf

Beschreibung

Das im Jahre 1986 erbaute Zweifamilienhaus (7.5- und 2-Zimmer Wohnung) befindet sich nördlich des Ortsteils Birchwil bei Oberwil, Gemeinde Nürensdorf. Die Liegenschaft liegt in naturnaher, ländlicher und unverbaubarer Landwirtschaftszone, abseits jeglicher Hektik. Die erhöhte Lage bietet eine fantastische Weitsicht auf die Alpen.

Eckdaten

  • Wohnfläche ca. 240m²
  • Grundstücksfläche ca. 1’360m²
  • Landwirtschaftszone
  • Gemeinde Nürensdorf
  • Kanton Zürich
  • Verkaufsrichtpreis Fr. 2’100’000.- (Wohnhausparzelle)

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Verkaufsdokumentation

Auskünfte

Nicole Sommerhalder, Walter Jucker AG
T 043 288 70 42
nicole.sommerhalder@walterjucker.ch

Bauernhaus mit Umschwung (Bauzone), Landwirtschaftsland und Wald, Gemeinde Hettlingen

Beschreibung

Beim Verkaufsobjekt handelt es sich um ein im Jahre 1777 erstelltes, freistehendes 8.5-Zimmer Bauernhaus mit Fachwerk. Das Verkaufsobjekt liegt am südlichen Dorfrand von Hettlingen in der Kernzone (Bauzone). Auf der Südostseite grenzt die Liegenschaft an unverbaubare Landwirtschaftszone.

Eckdaten

  • Wohnfläche ca. 180m²
  • Grundstücksfläche 1’588m²
  • Kernzone
  • Gemeinde Hettlingen
  • Kanton Zürich
  • Verkaufsrichtpreis Fr. 1’500’000.-

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Nicole Sommerhalder, Walter Jucker AG
T 043 288 70 42
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Liegenschafts-Bewertung

Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft, eines landwirtschaftlichen Grundstücks oder eines Betriebs ist eine seriöse und umfassende Bewertung und Beurteilung die Grundlage für weitere Entscheidungen.

  • Bewertung von Liegenschaften (Verkehrswert, Ertragswert, Realwert)
  • Finanzierung, Tragbarkeit und Preisbeurteilung

Kaufs- und Verkaufsberatung

Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei Liegenschaftsgeschäften und nehmen Ihnen jene Aufgaben ab, welche Sie nicht selber erledigen wollen oder können.

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  • Verkaufsverhandlungen und Ausarbeitung von Kaufverträgen
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Bauen ausserhalb Bauzone

Wir stehen Ihnen bei baurechtlichen Fragen mit unseren fundierten Kenntnisse aus langjähriger Praxis zur Seite.

  • Nichtlandwirtschaftliches Bauen in der Landwirtschaftszone
  • Nutzungsänderungen von Wohn- und Ökonomiebauten
  • Erweiterung bestehender Wohnbauten
  • Fragen betreffend dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB)

Baudirektion Kanton Zürich

Merkblätter, Formulare und Erläuterungen betreffend Bauen ausserhalb Bauzone:

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